Gibt es eine KI-Schulungspflicht? Was Art. 4 der KI-Verordnung verlangt
Ja, aber anders als oft behauptet. Wer KI-Systeme anbietet oder im Betrieb einsetzt, muss Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz seiner Leute zu fördern. Ein bestimmtes Niveau je Person ist nicht vorgeschrieben. So steht es in der geänderten Fassung von Art. 4 (Stand der konsolidierten Fassung: 27. Juli 2026). Die Zitate unten stammen aus dem amtlichen Text; die Seite ist auf dem Stand vom 8. Oktober 2026.
Der Wortlaut
Absatz 1 von Art. 4 lautet in der geänderten Fassung (englischer Originaltext): „Providers and deployers of AI systems shall take measures to support the development of AI literacy of their staff and other persons dealing with the operation and use of AI systems on their behalf, taking into account their technical knowledge, experience, education and training and the context the AI systems are to be used in, and considering the persons or groups of persons on whom the AI systems are to be used.“ Sinngemäß: Anbieter und Betreiber ergreifen Maßnahmen, um die KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten und anderer für sie tätiger Personen zu fördern, abgestimmt auf deren Vorkenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und den Einsatzzusammenhang.
Weiter heißt es: „This obligation does not require providers or deployers to guarantee any specific level of AI literacy of any individual.“ Also: Die Pflicht verlangt nicht, ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz einer einzelnen Person zu garantieren. (EU AI Act Service Desk, Art. 4, abgerufen am 08.10.2026.)
Was heißt das für Ihr Unternehmen?
Setzt Ihr Unternehmen KI-Systeme ein – zum Beispiel einen Text-Assistenten, mit dem Mitarbeitende arbeiten –, sind Sie Betreiber. Die Vorschrift verlangt Maßnahmen, die zu Ihren Leuten passen: zu ihrem Wissen, ihrer Erfahrung, ihren Aufgaben und dem Zusammenhang, in dem die KI eingesetzt wird. Wer Standardantworten vorbereitet, braucht etwas anderes als jemand, der den Einsatz eines neuen Werkzeugs freigibt.
Es ist sinnvoll zu dokumentieren, wer was gelernt hat, denn so können Sie zeigen, welche Maßnahmen Sie getroffen haben. Der Text verlangt weder ein Zertifikat noch ein Niveau, das jede Person erreichen müsste.
Ältere Fassungen sind noch im Umlauf
Ältere Texte zitieren noch die frühere Fassung, die verlangte, „sicherzustellen“, dass ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz vorhanden ist – so etwa das Faktenblatt der Bundesnetzagentur vom November 2025. Diese Fassung wurde durch den „Digital Omnibus on AI“ geändert. Lesen Sie irgendwo, Sie müssten für jeden Mitarbeiter ein bestimmtes Maß an KI-Kompetenz garantieren, prüfen Sie es gegen den aktuellen Text oben.
Unterstützung für kleine Unternehmen
Absatz 2 des geänderten Art. 4 sieht vor, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten die Bemühungen von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen bei der Erfüllung ihrer Pflichten unterstützen und erleichtern, insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen.
Wer ist zuständig?
In Deutschland ist die Bundesnetzagentur Marktüberwachungsbehörde, Anlaufstelle und Beschwerdestelle für die KI-Verordnung. Das ergibt sich aus dem Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz (KI-MIG), das am 29.07.2026 in Kraft getreten ist; so steht es in der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom selben Tag.
Wie wir helfen
Schulung nach Rollen mit Dokumentation gehört zu ACTUS, unserer Kammer für die Einführung. Wir arbeiten nicht mit Angst in der Werbung und versprechen kein Zertifikat. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung; ob eine bestimmte Maßnahme in Ihrem Fall genügt, klären Sie bitte mit Ihrer eigenen Rechtsberatung.
Stand
Stand: 08.10.2026. Die Seite wird bei jeder Rechtsänderung nachgezogen.
Häufige Fragen
Müssen wir unsere Mitarbeiter zertifizieren lassen?
Der Text von Art. 4 verlangt kein Zertifikat und kein bestimmtes Niveau. Er verlangt Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz, passend zu den Personen und zum Einsatz.
Gilt das für uns, wenn wir nur ChatGPT oder ähnliche Werkzeuge nutzen?
Die Vorschrift richtet sich an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Ein Unternehmen, das ein KI-System im Betrieb einsetzt, ist Betreiber. Für Ihren Einzelfall fragen Sie bitte Ihre Rechtsberatung.
Wie zeige ich, dass wir etwas getan haben?
Indem Sie die Maßnahmen dokumentieren: wer an welcher Schulung teilgenommen hat, wann und mit welchem Inhalt.
Quellen
- EU AI Act Service Desk, Artikel 4: KI-Kompetenz (englischer Wortlaut; konsolidierte Fassung, Stand 27.07.2026, mit den Änderungen des Digital Omnibus) — https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/en/ai-act/article-4 (Stand 2026-10-08)
- Bundesnetzagentur, Pressemitteilung vom 29.07.2026: „Bundesnetzagentur übernimmt zentrale Rolle bei der Umsetzung der KI-Verordnung“ — https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/20260729_KI_VO.html (Stand 2026-10-08)
- Bundesnetzagentur, Faktenblatt zur KI-Kompetenz (Stand November 2025), das die frühere Fassung von Art. 4 wiedergibt. Am 08.10.2026 konnte keine funktionierende Adresse bestätigt werden, daher ohne Link. — (Stand 2026-10-08)
Stand 2026-10-08